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Die EU hat sich nach langen Verhandlungen auf eine vorläufige Einigung zum KI-Gesetz verständigt. Zentrale Fristen und Pflichten werden gestreckt, was den unmittelbaren Druck auf Anbieter von KI-Systemen zunächst verringert.
EU-Abgeordnete und Vertreter der Mitgliedstaaten haben sich am 7. Mai auf einen vorläufigen Kompromiss zum KI-Gesetz geeinigt.
Nach Angaben aus den Verhandlungen wurden zentrale Fristen und einzelne Pflichten nach hinten verschoben oder abgeschwächt. Für Anbieter von KI-Systemen bedeutet das kurzfristig weniger Regulierungsdruck. An der grundsätzlichen Linie der EU ändert sich jedoch wenig: Brüssel hält an einem strengen Rahmen für KI fest.
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Der europäische AI Omnibus verlängert mehrere Fristen des EU-KI-Gesetzes und vereinfacht bestimmte Nachweispflichten. Für Unternehmen bedeutet das mehr Vorbereitungszeit, aber keinen Verzicht auf die Regulierung.
Mit der öffentlichen Anhörung zum Durchführungsgesetz rückt die nationale Umsetzung des EU AI Act in Deutschland in die nächste Phase. Für Unternehmen und Behörden wird damit relevanter, wie der europäische Rahmen hierzulande organisatorisch und aufsichtlich konkretisiert wird.
Die Europäische Union will bis zu 10 Milliarden Euro öffentliche Mittel bereitstellen und mindestens 20 Milliarden Euro privates Kapital mobilisieren. Die Rechenzentren sollen Europas Zugang zu leistungsfähiger KI-Infrastruktur sichern und die Abhängigkeit von Anbietern aus den USA und China verringern.
Die Europäische Union setzt den rund 5 Milliarden Euro schweren Scaleup Europe Fund beim schwedischen Investor EQT auf. Der Fonds soll spätes Wachstumskapital für Deep-Tech-Firmen in Europa bereitstellen, von KI bis Raumfahrt.
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