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Die Europäische Kommission hat mit dem EUIPO ein Abkommen geschlossen, das die Durchsetzung des Digital Services Act bei Urheberrechtsverletzungen enger verzahnen soll. Im Fokus stehen sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen sowie Risiken rund um Piraterie, Fälschungen und andere IP-Verstöße.
Die Europäische Kommission und das EUIPO wollen die Durchsetzung des Digital Services Act bei Urheberrechtsverletzungen enger mit der Arbeit der Behörde verknüpfen.
Im Mittelpunkt stehen sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen. Genannt werden systemische Risiken durch Piraterie, Fälschungen und andere Verstöße gegen geistige Eigentumsrechte.
Für Anbieter von KI-Systemen in Europa steigt damit der Druck, Inhalte, Trainingsdaten und Rechtefragen sauberer zu prüfen. Brüssel zieht die Schrauben weiter an, und zwar dort, wo Plattformen am liebsten auf „wird schon passen“ hoffen.
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Der europäische AI Omnibus verlängert mehrere Fristen des EU-KI-Gesetzes und vereinfacht bestimmte Nachweispflichten. Für Unternehmen bedeutet das mehr Vorbereitungszeit, aber keinen Verzicht auf die Regulierung.
Die Europäische Kommission hat Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU-KI-Gesetzes veröffentlicht. Die Vorgaben gelten ab dem 2. August 2026 und betreffen unter anderem die Kennzeichnung von KI-Inhalten und den Hinweis auf den Einsatz bestimmter Systeme.
Die Frist für Stellungnahmen zu den Entwurfsleitlinien nach Artikel 6 des EU‑KI‑Acts wurde von 23. Juni auf 23. Juli 2026 ausgedehnt. Die Leitlinien, veröffentlicht am 19. Mai, sollen Klarheit zur Abgrenzung hochriskanter Systeme schaffen.
Der freiwillige Leitfaden konkretisiert, wie Anbieter Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung erfüllen können und nennt technische Bausteine wie maschinenlesbare Metadaten und imperzeptible Wasserzeichen.
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