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Für Anbieter besonders leistungsfähiger KI-Modelle beginnt am 2. August 2026 die Durchsetzung zentraler Vorgaben des EU-KI-Gesetzes. Die Europäische Kommission erhält weitreichende Befugnisse und kann bei Verstößen Bußgelder von bis zu drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.